Unsere Kommissionen

Nos commissions


Unser Verein hat einen Zentralvorstand - dieser besteht aus 9 Mitgliedern ...

Notre association a un comité central - il se compose de 9 membres ...

 

– Präsident |Président
– Vizepräsident | Vice président
– Sekretär | Secretaire
– Kassier | Cassière
– SC-Zuchtwart | Président de sélection du BA
– SC-Ausbildungswart | Chef de concours

– Fachleiter Wesensbeurteilung | Chef des examens de caractère
– Fachleiter Jugend und Hund | Président Jeunesse et Chien
– Medienverantwortlicher | Rédactrice

 

...  und 4 Kommissionen | ... et 4 commissions



KAS = Kommission für das Ausbildungs- und Sportwesen

 

Der SC-Leistungswart leitet als Präsident die Kommission für das Ausbildungs- und Sporthundewesen (KAS). Er betreut im Einvernehmen mit dem ZV das gesamte Ausbildungs- und Sporthundewesen des SC sowie die Aus- und Weiterbildung der entsprechenden Funktionäre.


Er ist verantwortlich für die SC-Schweizer-Meisterschaft und die WUSV-Ausscheidungen.


Im Einvernehmen mit dem ZV ist er für den Richter- und Schutzdiensthelfereinsatz an der SC-Schweizer-Meisterschaft und an den WUSV-Ausscheidungen zuständig.


Er organisiert in Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen Kurse und Tagungen, welche im Interesse der Ausbildung stehen. Diese können gemeinsam mit der SKG durchgeführt werden.


Er amtet als Mannschaftsleiter bei internationalen Einsätzen.

 

 



ZKK = Zucht und Körkommission

 

Der SC-Zuchtwart leitet als Präsident die Zucht- und Körkommission (ZKK) und überwacht deren Geschäfte und Aufgaben. Über Rechte und Pflichten gibt das Zucht- und Körreglement Auskunft.


Der Präsident der ZKK ist gleichzeitig Zuchtberater und ordnet im Einvernehmen mit den ZKK Mitgliedern die Körungen und den Einsatz der Körmeister an. Im Einvernehmen mit dem ZV ist er für den Einsatz der Ausstellungsrichter, sowie der Anwärter zuständig; er organisiert und überwacht Aus- und Weiterbildung der Ausstellungsrichter und der Ausstellungsrichter-Anwärter.


Im Weiteren führt der Präsident der ZKK, oder nötigenfalls ein anderes ZKK-Mitglied, die Zuchtkartei und erledigt die laufenden Geschäfte des Köramtes. Art. 34 Abs. 1 bleibt vorbehalten. Ebenso hat sich der Präsident der ZKK über den Stand der Schäferhundzucht im In- und Ausland auf dem Laufenden zu halten und den Mitgliedern in Fragen der Zucht und Aufzucht mit seinem Rat beizustehen. Ihm untersteht die Zuchtberatung für die ganze Schweiz.

 

Der Fachleiter Wesensbeurteilung koordiniert in Zusammenarbeit mit dem SC-Zuchtwart sowie den Körmeistern bzw. den organisierenden Ortsgruppen die durchzuführenden Wesensprüfungen.


Er ist im Einvernehmen mit dem ZKK für den Einsatz der Wesensrichter und Anwärter zuständig und organisiert und überwacht die Aus- und Weiterbildung der Wesensrichter und Wesensrichter-Anwärter.


Er ist von Amtes wegen Mitglied ZKK.

 



JUKO = Jugendkommission

 

Der Fachleiter Jugend und Hund leitet als Präsident die Jugendkommission (JuKo).
Er ist im Einvernehmen mit dem ZV für die kynologische Aus- und Weiterbildung der Jugend verantwortlich. Zudem ist er für die Durchführung der SC-Jugend-Schweizer-Meisterschaft besorgt.

 

 



RK = Redaktionskommission

 

Der Medienbeauftragte leitet als Präsident die Redaktionskommission (RK). Er pflegt zugunsten der Ziele des SC den Kontakt zu den Medien.


Er amtet als Redaktor des SC-Vereinsorgans. Art. 34 Abs. 1 bleibt vorbehalten.